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2021

Ausfallbonus für Umsatzeinbrüche von 40%

Für Unternehmen, die einen COVID-bedingten Umsatzeinbruch von mind. 40% erleiden, kann beginnend mit Jänner 2021 der so genannte Ausfallsbonus beantragt werden.

Die Ersatzrate beträgt max. 30% des Umsatzrückganges (Vergleichszeiträume 2019), davon 15% Ausfallsbonus und 15% Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 (optional). Die monatliche Deckelung des Bonus liegt bei 60.000 EUR, wobei wiederum 30.000 EUR auf den Ausfallsbonus und 30.000 EUR auf den Vorschuss für den Fixkostenzuschuss entfallen.

Die Beantragung erfolgt monatlich über Finanzonline, jeweils ab dem 16. des Folgemonats (bis längstens zum 15. des drittfolgenden Monats.

 

Wird der volle Ausfallsbonus inkl. Vorschuss für den Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, so ist ein Antrag für den Fixkostenzuschuss 800.000 verpflichtend bis zum 31.12.2021 zu stellen. Wurde die erste Tranche des Fixkostenzuschuss 800.000 bereits beantragt und ausbezahlt, wird kein Vorschuss gewährt.

Unter bestimmten Umständen kann der Ausfallsbonus auch für den Zeitraum November und Dezember beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für den Umsatzersatz direkt oder indirekt betroffener Branchen nicht zutreffend ist.

Erscheinungsdatum:

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