Ausfallsbonus & Reminder Umsatzersatz
Ausfallsbonus für Unternehmen mit einem Umsatzausfall von zumindest 40%
Ab 16.2.2021 kann erstmalig für den Monat Jänner 2021 der so genannte „Ausfallsbonus“ beantragt werden. Voraussetzung dafür ist ein Umsatzausfall von zumindest 40% im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus dem Jahr 2019. Eine Einordnung in direkt oder indirekt betroffene Branchen spielt hier wie bisher beim Umsatzersatz keine Rolle, der Ausfallsbonus gilt für alle von der Pandemie getroffenen Branchen!
Der Bonus beträgt 30% vom Umsatzausfall (in Relation zum Vergleichsmonat 2019) und maximal 60.000 EUR pro Monat. Diese Liquiditätsunterstützung ist je zur Hälfte in Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 aufgeteilt. Bis zum Ende der Pandemie soll der Ausfallsbonus jeweils ab dem 16. des Monats für das jeweilige Vormonat gestellt werden können. Für die Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000, 1. Tranche, haben Sie bis zum 30.6.2021 Zeit.
Reminder Umsatzersatz
Der Dezember-Umsatzersatz für direkt vom Lockdown betroffener Betriebe kann nur noch bis 20.1.2021 beantragt werden!
Für indirekt betroffenen Betriebe soll eine Antragstellung auf Umsatzersatz für November/Dezember 2020 ab Ende Jänner 2021 möglich sein. Voraussetzungen für die Beantragung indirekt betroffener Branchen sind:
- Mind. 50% Umsatzzusammenhang mit direkt vom Lockdown betroffener Branchen (zB Zulieferbetriebe Gastronomie)
- Mind. 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019)
- Bestätigung durch Steuerberater ab einer Fördersumme von EUR 5.000
Für Fragen zum Umsatzersatz und weiteren Covid 19-Wirtschaftshilfen bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater.
Erscheinungsdatum: