Neuorganisation der Finanzverwaltung
Informationen betreffend Neuorganisation der Finanzverwaltung – Neue Postanschriften der Ämter sowie Bankverbindungen für Überweisungen an Finanzamt Österreich, an das Finanzamt für Großbetriebe und an das Amt für Betrugsbekämpfung.
Ziel der Finanzverwaltung ist es, interne Abläufe künftig besser, schneller und effizienter zu gestalten.
Postanschriften NEU:
Bankverbindungen NEU:
Dienststelle |
Dienststelle |
Bezeichnung der neuen Dienststelle
und IBAN |
Wien 4/5/10 |
Wien 9/18/19 Klosterneuburg |
Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg
IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075 |
Gänserndorf Mistelbach |
Hollabrunn Korneuburg Tulln |
Weinviertel
IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226 |
Neunkirchen Wr. Neustadt |
Lilienfeld St. Pölten |
Niederösterreich Mitte
IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295 |
St. Veit Wolfsberg |
Klagenfurt |
Klagenfurt St. Veit Wolfsberg
IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572 |
Bruck Leoben Mürzzuschlag |
Graz-Umgebung |
Steiermark Mitte
IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698 |
Kitzbühel Lienz |
Kufstein Schwaz |
Tirol Ost
IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839 |
Bregenz |
Feldkirch |
Vorarlberg
IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988 |
Die Bankverbindungen der nicht zusammengelegten Dienststellen (bisher: Finanzämter) bleiben unverändert aufrecht. Der IBAN des Finanzamtes für Großbetriebe lautet AT88 0100 0000 0550 4116. Eine Übersicht der aktuellen Bankverbindungen finden Sie auf der Homepage des BMF.
Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer nächsten Überweisung und in Ihren Buchhaltungssystemen zu prüfen, dass die richtigen Kontonummern hinterlegt sind, um sicher zu gehen, dass Steuerzahlungen auch ab 01.01.2021 fristgerecht eingehen.
Quelle: KSW & BMF
Erscheinungsdatum: