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2021

Finanzpolizei - Überprüfung der Kurzarbeit

Überprüfung der Kurzarbeit durch die Organe der Finanzpolizei

Mit Juni ist mit einer deutlichen Verschärfung der Kontrollen und Überprüfungen bei Betrieben zu rechnen, welche sich in Kurzarbeit befinden. Darum haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst.

Grundsätzlich werden alle Betriebe und Branchen kontrolliert. Es gibt jedoch bestimmte „Risikofaktoren“, welche eine Überprüfung wahrscheinlicher macht.

Zu den Risikofaktoren sind Anzeigen von Dienstnehmern, bzw. auch von Angehörigen zu zählen, weiters werden Branchen vermehrt unter die Lupe genommen, welche vom Lockdown nicht betroffen sind, jedoch trotzdem ihre Dienstnehmer zur Kurzarbeit angemeldet haben.

Bewahren Sie für den Fall einer Überprüfung die Arbeitszeitaufzeichnungen der Dienstnehmer, welche sich in Kurzarbeit befinden im Personalbüro auf.

Bitte beachten Sie dabei, dass eine Excel-Aufzeichnung als Arbeitszeitaufzeichnung nicht anerkannt wird. Insbesondere werden nicht vom Dienstnehmer geführte Arbeitszeitaufzeichnungen (bspw. zum Monatsende erstellte Excel-Arbeitszeitaufzeichnungen durch den Dienstgeber) zu Problemen bei Lohnabgaben- und CFPG-Prüfungen (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz) führen. Arbeitszeitaufzeichnungen von (im Home-Office befindlichen) Dienstnehmer, die nicht über ein automatisiertes Zeiterfassungssystem dokumentiert werden, sollten dem Dienstgeber taggleich bspw. per Email übermittelt werden. Damit kann dokumentiert werden, dass Arbeitszeitaufzeichnungen zeitnahe vom Dienstnehmer geführt und an den Dienstgeber weitergegeben werden.

Auch wenn Sie die Personalabrechnung nicht selber erstellen, müssen jegliche Unterlagen wie Kurzarbeitsanträge, AMS Abrechnungen, Sozialpartnervereinbarungen und Informationen der Dienstnehmer über die Kurzarbeit im Betrieb aufliegen und bei einer Überprüfung griffbereit sein.

Für den Fall, dass Sie von einer Kontrolle betroffen sind, kontaktieren Sie Ihre zuständige Personalabrechnerin, damit wir Sie bei der Abwicklung unterstützen können.

Am 21. Juni 2021 von 16 bis 17 Uhr findet zu diesem Thema ein Webinar mit Mag. Klaus Gaedke und Mag. Sabrina Niess statt. Wir dürfen Sie bitten sich diesen Termin schon vorzumerken, eine gesonderte Einladung erfolgt in den nächsten Tagen.

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