Verlängerung der Finanzamt Stundungen
Der Entwurf des 2.COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes passierte gestern den Finanzausschuss des Parlaments. Durch einen Abänderungsantrag werden die COVID-bedingten Abgabenstundungen um weitere drei Monate bis Ende Juni 2021 verlängert und die Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodell ebenfalls um drei Monate verschoben.
Damit sind alle bis 31. März 2021 fällig werdenden Abgabenschulden automatisch bis 30. Juni 2021 gestundet. Vor Ende dieser Stundungsfrist kann ein Antrag auf Ratenzahlung beantragt werden. Grundsätzlich ist ein Zeitraum von 12 Monaten vorgesehen, dieser kann im Ausnahmefall um weitere 6 Monate verlängert werden. Es werden Stundungszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verrechnet.
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