Energiekostenzuschuss
Energiekostenzuschuss - Voranmeldung ab 7. November 2022
Die AWS hat bereits informiert, dass eine Voranmeldung für Unternehmen über die AWS-Homepage/AWS-Fördermanager ab Montag, 7.11.2022 (Uhrzeit des Beginns ist noch offen) bis 21. November 2022 möglich sein wird. Die Vorregistrierung ist Voraussetzung für den Antrag, es gilt das First-come-first-served-Prinzip.
Hier finden Sie eine von der Bundesregierung - vorbehaltlich der finalen Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission - veröffentlichte Übersicht zur Förderung:
- WER? Förderung für energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Bestimmte Unternehmen sind ausgenommen (Infos dazu finden Sie auf der AWS Seite).
- WAS? Jährliche Energiekosten von mindestens 3 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes (bezogen auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022.) Ausgenommen von diesem 3-%-Energieintensitätskriterium sind Betriebe bis max. € 700.000 Jahresumsatz. Es werden Energie-Mehrkosten von 1.2.2022 bis zum 30.9.2022 gefördert. Die Förderung ist nach folgendem Stufenprogramm geregelt:
- Förderstufe 1: Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas, Treibstoffe.
Jeweils die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 wird mit 30 Prozent – maximal 400.000 Euro – gefördert. - Förderstufe 2: Energiekostenzuschuss bis maximal zwei Millionen Euro.
Voraussetzung dafür ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert, Treibstoffe sind ausgenommen. - Förderstufe 3: Energiekostenzuschuss bis maximal 25 Millionen Euro pro Unternehmen. Ab Stufe 3 müssen betroffene Unternehmen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen können.
- Förderstufe 4: Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal 50 Millionen Euro pro Unternehmen
Diese Stufe gilt für ausgewählte Branchen wie Stahl-, Zement- oder Glashersteller.
- Förderstufe 1: Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas, Treibstoffe.
- WIE? Laut AWS (aws.at) sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:
- Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen).
- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu).
- Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen.
In der Folge erhält der Antragsteller eine Absendebestätigung und Informationen über den Zeitraum (voraussichtlich eine Woche) für die formale Antragseinreichung im ASW-Fördermanager.
Wir empfehlen Ihnen die Voranmeldung selbst durchzuführen und uns die Bestätigung zeitgerecht zu übermitteln. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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