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2023

Beschäftigung Personen mit Behinderung

Beschäftigen Sie einen begünstigten Behinderten?  Teilen Sie uns dies mit!

Die Bezüge von begünstigten Behinderten (Grad der Behinderung mind. 50 %) sind von den Lohnnebenkosten befreit, somit haben Sie für diese weder DB, DZ noch KommSt zu entrichten. Für diesen steuerlichen Vorteil muss die Behinderung bescheidmäßig festgestellt worden sein.

Weiters besteht eine Beschäftigungspflicht in größeren Unternehmen: Auf je 25 Arbeitnehmer ist mindestens ein begünstigter behinderter Arbeitnehmer einzustellen. Bei Nichteinhaltung ist eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Bilden Sie hingegen einen begünstigt behinderten Lehrling aus, erhalten Sie eine Prämie in Höhe der aktuellen Ausgleichstaxe.

Beachten Sie jedoch auch, dass für begünstige Behinderte unter gewissen Voraussetzungen ein besonderer Kündigungsschutz besteht: Die Kündigungsfrist muss mindestens vier Wochen betragen, des Weiteren ist vorab die Zustimmung des Behindertenausschusses (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) einzuholen und der Betriebsrat – bei Bestehen eines solchen – zu verständigen.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Mitarbeiterin in der Personalabrechnung.

 

 

 

 

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