Jetzt Selbstcheck durchführen!
Energiekostenpauschale des Bundes für Kleinst- und Kleinunternehmen [1]
Seit dem 17. April 2023 kann auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft ein Selbst-Check zur Feststellung der Antragsberechtigung für die Energiekostenpauschale des Bundes durchgeführt werden.
Die Energiekostenpauschale des Bundes dient als ergänzende Maßnahme zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten und wird rückwirkend für den Förderzeitraum 2022 gewährt. Unter dem nachstehenden Link gelangen Sie direkt auf die Website der Energiekostenpauschale: https://www.energiekostenpauschale.at/
Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Worum geht es?
- Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von € 10.000 und einem
Höchstjahresumsatz von € 400.000 - Pauschalförderung zwischen € 110 und € 2.475
- Kein gesondertes Hochladen von Belegen erforderlich
Was benötigen Sie dafür?
- Handysignatur oder ID Austria
- Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP)
- Korrekte Branchenzuordnung (ÖNACE) im USP
Wie läuft es ab?
- Schritt 1: Selbst-Check durchführen
- Schritt 2: Antragstellung über das USP voraussichtlich ab Mitte Mai
- Schritt 3: Automatisierte Prüfung
- Schritt 4: Auszahlung
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Jahresabschlussbetreuer.
[1] Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), Stand 10.05.2023, https://www.energiekostenpauschale.at/
Erscheinungsdatum: