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2023

Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft

120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft

Zur Abfederung eines Teils der aktuell hohen Strompreise wird für Bäuerinnen und Bauern ein Zuschuss gemäß der Sonderrichtlinie Stromkostenzuschuss Landwirtschaft (noch nicht genehmigt) abgewickelt. Die wichtigsten Informationen im Überblick: [1]

  • Für den Stromkostenzuschuss stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Das Umsetzungsmodell wurde vom BML gemeinsam mit der Interessensvertretung und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet. Abwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA).
  • Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses Landwirtschaft erfolgt für Stufe 1 im zweiten Quartal 2023 sowie für Stufe 2 im zweiten Halbjahr 2023.
  • Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Die Beantragung der Stufe 1 ist als Pauschalantrag im Zuge der Stellung des Mehrfachantrags für das Jahr 2022 (MFA 2022) konzipiert worden und war bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich. Die Antragstellung für stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder ist von 6. Februar bis einschließlich 17. April 2023 möglich.
  • Eine Antragstellung ist über eAMA mittels PIN-Code oder Handysignatur möglich.

[1] Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft - www: 120-Millionen-Euro-Stromkostenzuschuss

 

Beantragung der Stufe 2 für stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder

Fördervoraussetzungen[1]

  • Tätigkeit in einem stromintensiven Betriebszweig oder Tätigkeitsfeld
  • Vorliegen des Mehrfachantrags 2022 (MFA 2022) – Eine Nachreichung des MFA 2022 zum Zwecke der Beantragung des Stromkostenzuschusses ist bis 17. April 2023 möglich
  • Beantragte beihilfefähige Fläche von mindestens 1 Ar
  • Bei Almen und Gemeinschaftsweiden genügt die Abgabe einer Almauftriebsliste 2022
  • Tierhaltende Betriebe haben eine Stichtagstierliste zum 01.04.2022 oder eine Durchschnittstierliste vorzulegen
  • Durchschnittlicher Jahresstromverbrauch basierend auf den letzten zwei Jahresabrechnungen im Ausmaß von mindestens 7.500 kWh

Stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder[2]

  • 01 – E-Beregnung
  • 02 – E-Belüftung, E-Kühlung, E-Trocknung
  • 03 – Geschützter Anbau
  • 04 – Produktion in Innenräumen
  • 05 – Aquakultur und Teichwirtschaft
  • 06 – Weinproduktion
  • 07 – Direktvermarktung
  • 08 – Buschen- und Almausschank
  • 09 – Privatzimmervermietung/Ferienwohnungen

Berechnung

Maßgeblich ist der durchschnittliche Jahresstromverbrauch der letzten 24 Monate. Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh multipliziert mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch, der 7.500 kWh übersteigt. Ein bereits erhaltener Pauschalzuschuss der Stufe 1 wird in der Stufe 2 zum Abzug gebracht.

Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung! Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Gerolf Amenitsch-Hold, BSc MSc, E-Mail: gerolf.amenitsch-hold@gaedke.co.at

 

[1] Merkblatt Stromkostenzuschuss Landwirtschaft 2022 – Stand Februar 2023 (Vorbehaltlich der Genehmigung der Sonderrichtlinie), Version 3, Agrarmarkt Austria (AMA).

[2] Es kann nur ein Betriebszweig bzw. Tätigkeitsfeld ausgewählt werden.

Erscheinungsdatum:

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