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2023

UPDATE - Energiekostenzuschuss II

Veröffentlichung des Entwurfes der Förderrichtlinie

Am 8. November 2023 wurde der Entwurf der Förderrichtlinie zum Energiekostenzuschuss II auf der Website der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH veröffentlicht. Diese Richtlinie gilt vorbehaltlich des nationalen Einvernehmens und der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.[1]

Mangels der Genehmigung können die, in Punkt 11.2 des Entwurfes der Förderrichtlinie, erforderlichen Feststellungsleistungen vor Veröffentlichung der final anzuwendenden Förderrichtlinie nicht getroffen werden. Die erforderlichen Feststellungsleistungen, sowie der daraus resultierende Bericht zur Einreichung der vollständigen Förderanträge, werden aus diesem Grund erst nach Veröffentlichung der genehmigten Förderrichtlinie finalisiert werden können.

Für die Beantragung des Energiekostenzuschusses II ist ein gemeinsamer Upload des Feststellungsberichtes mit dem Förderantrag erforderlich, weshalb eine Antragstellung erst nach Veröffentlichung der final anzuwendenden Förderrichtlinie vollständig und korrekt möglich ist.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung!
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gerolf Amenitsch-Hold, BSc MSc, E-Mail: gerolf.amenitsch-hold@gaedke.co.at

 

[1] Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH, Stand 13.11.2023, https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/

 

 

Erscheinungsdatum:

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