Energiekostenzuschuss Non-Profit-Organisationen
Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ NPO)
Unterstützung zur Abdeckung der Energiemehrkosten für Non-Profit-Organisationen
Mit 15. Jänner 2024 wurde vom Gesetzgeber die EKZ-NPO-Richtlinienverordnung (BGBl 12/2024) veröffentlicht, in der die Voraussetzungen zur Beantragung eines Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen (NPO) geregelt sind. (1)
Zielgruppe
- Gemeinnützige Organisationen (NPO) aus allen Lebensbereichen wie etwa: Gesundheit, Kunst und Kultur, Pflege und Sport
- Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften
Voraussetzungen
- (Teilweise) Nicht unternehmerische Tätigkeit
- Sitz und Tätigkeit in Österreich
- Gründung- oder Entstehungsdatum am oder vor dem 31.12.2021
Wie und was wird gefördert? (2)
- Unterstützungsleistung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Energiemehrkosten aus betriebsnotwendigen Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme und Fernkälte aus einem direkten Vertragsverhältnis mit dem Energieversorger oder sonstigen Betreiber
- Energiemehrkosten für Benzin und Diesel, sofern diese auf eigene Rechnung der förderwerbenden Organisation getragen wurden
- Energiemehrkosten aus betriebsnotwendigen Zahlungsverpflichtungen für Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl, sofern dies auf eigenen Namen und eigene Rechnung getragen wurden
Förderperioden
- Phase 1: Energiemehrkosten des Kalenderjahres 2022
- Phase 2: Energiemehrkosten des Kalenderjahres 2023
Förderintensität
- Phase 1: maximal 30% der förderfähigen Energiemehrkosten
- Phase 2: maximal 50% der förderfähigen Energiemehrkosten
Antragstellung
- Anträge der Phase 1: Jänner – 30. Juni 2024
- Anträge der Phase 2: Juli – 31. Dezember 2024
Die Anmeldung und Antragstellung erfolgen über die eigens dafür eingerichtete Website www.ekz-npo.at des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. Für den vollständigen Upload des Förderantrages sind Feststellungsleistungen durch eine:n Steuerberater:in, eine:n Wirtschaftsprüfer:in oder durch eine:n Bilanzbuchhalter:in erforderlich.
Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung! Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Gerolf Amenitsch-Hold, BSc MSc
E-Mail: gerolf.amenitsch-hold@gaedke.co.at
(1) Die EKZ-NPO-Richtlinienverordnung BGBL 12/2024 und die aktuelle Fassung des FAQ-Kataloges sind auf www.ekz-npo.at abrufbar.
(2) Gemäß § 6 EKZ-NPO Richtlinienverordnung.
Erscheinungsdatum: