ACHTUNG: Mitteilungspflicht
Bestimmte im Jahr 2018 getätigte Honorar- und Auslandszahlungen sind bis 28. Februar 2019 dem Finanzamt elektronisch zu melden.
1. Meldung von Honorarzahlungen gem. § 109a EStG
Gem. § 109a EStG umfasst die Meldepflicht Honorarzahlungen an:
- Mitglieder des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates einer AG, GmbH oder Genossenschaft oder andere Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sind,
- bei Stiftungen: Mitglieder des Vorstands, Aufsichtsrats oder eines aufsichtsratsähnlichen Beirats,
- Vortragende, Lehrende und Unterrichtende,
- Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter, Privatgeschäftsvermittler und Warenpräsentatoren,
- Kolporteure und Zeitungszusteller, sowie freie Dienstnehmer mit Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG.
Eine Meldung muss nur gemacht werden, wenn das Honorar die Meldeschwelle von € 450,- übersteigt oder die Summe der einzelnen Honorare € 900,- pro Person übersteigt.
Wenn ein Leistungserbringer mehrere gleichartige Leistungen erbringt und das Entgelt im selben Kalenderjahr bezahlt wird, ist nur eine Mitteilung an das Finanzamt zu übermitteln. Werden Leistungen unterschiedlicher Art erbracht, sind gesonderte Mitteilungen zu machen.
Eine Mitteilung muss folgende Daten enthalten:
- Name (Firma) und Wohnanschrift bzw. Sitz der Geschäftsleitung
- Sozialversicherungsnummer bzw. bei Nichtvorhandensein der Sozialversicherungsnummer das Geburtsdatum (bei natürlichen Personen)
- Finanzamts- und Steuernummer (bei Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit)
- Art der erbrachten Leistung
- Kalenderjahr, in dem das Entgelt geleistet wurde
- (Netto-)Entgelt (einschließlich allfälliger Sachbezüge und (Reise-) Kostenersätze) und die (allenfalls) darauf entfallende ausgewiesene Umsatzsteuer.
Wird gegen die Meldepflicht verstoßen drohen Geldstrafen bis zu € 5.000,-.
2. Meldung von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG
Gem. § 109b EStG muss eine Meldung der Auslandszahlungen erfolgen, wenn:
- diverse Auslandszahlungen an denselben Leistungserbringer über € 100.000 pro Jahr erfolgen, oder
- bei beschränkt Steuerpflichtigen keine Abzugssteuer einbehalten wird, oder
- die Zahlung an eine ausländische Körperschaft erfolgt und diese im Ausland im Meldezeitraum einem Steuersatz von unter 15% unterliegt.
Meldepflichtig sind Auslandszahlungen für:
- im Inland erbrachte kaufmännische oder technische Beratung
- Tätigkeiten aus selbstständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt wird (z.B. wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, Hausverwalter, Aufsichtsratsmitglieder, freiberuflich tätige Künstler oder Wissenschaftler etc.)
- Vermittlungsleistungen, die von unbeschränkt steuerpflichtigen erbracht werden oder sich auf das Inland beziehen.
Eine Meldung muss folgende Daten enthalten:
- Name (Firma), Wohn- oder Firmenanschrift des Leistungserbringers mit internationaler Länderkennung des betreffenden Staates
- Bei einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder einer Körperschaft als Leistungserbringer auch die im Inland maßgeblich auftretende natürliche Person;
Für den Leistungserbringer sowie der im Inland maßgeblich auftretenden natürlichen Person:
- die österreichische Steuernummer;
- sofern eine Steuernummer nicht vorhanden ist: die österreichische Sozialversicherungsnummer;
- wenn auch eine österreichische Sozialversicherungsnummer nicht vorhanden ist: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID Nummer);
- wenn auch keine UID-Nummer vorhanden ist: das Geburtsdatum
- die internationale Länderkennung des Landes oder der Länder, in das/die Zahlungen erfolgt sind und
- die Höhe der Zahlungen zugunsten des Leistungserbringers und das Kalenderjahr, in dem die Zahlungen geleistet wurden.
Bei Verletzung der Meldepflicht drohen Geldstrafen bis zu 10% des mitzuteilenden Betrages, maximal jedoch € 20.000,-.
Bei Fragen zur Mitteilungspflicht wenden Sie sich bitte an Frau Mag. (FH) Huber-Wurzinger.
Kontakt:
Mag. (FH) Edith Huber-Wurzinger
Tel. +43 316 327941 819
E-Mail: edith.wurzinger@gaedke.co.at
Erscheinungsdatum: