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Arbeitsrechtliche Fakten rund um den Urlaub

Wer entscheidet, wann der Mitarbeiter auf Urlaub geht? Darf ich den Mitarbeiter während des Urlaubs anrufen? Kann ich ihn zumindest tageweise zurückholen? Das Thema Urlaub wirft immer wieder arbeitsrechtliche Fragen auf.

Urlaub? Warum überhaupt?

Das Urlaubsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitnehmer jedes Jahr neuerlich Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Die Anzahl der Urlaubstage hängt vom Kollektivvertrag ab. Teilzeitkräfte bekommen entsprechend ihrer Beschäftigung aliquot Urlaubstage.

Wie viel Urlaub steht zu?

Im Normalfall stehen fünf Wochen bezahlter Urlaub pro Arbeitsjahr zu, manche Kollektivverträge sehen sogar sechs Wochen Urlaub vor. Fünf Wochen entsprechen 30 Werktage (Montag bis Samstag) oder 25 Werktage (Montag bis Freitag).

Nach 25 Jahren erhöht sich der Anspruch auf sechs Wochen, Vordienstzeiten sowie Schul- und Universitätszeiten werden angerechnet.

Neue Mitarbeiter und Urlaub

Der Urlaubsanspruch in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht im Verhältnis zur absolvierten Arbeitszeit und das sind meist nur wenige Tage. Ab dem siebten Monat der Beschäftigung besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres (Eintrittsdatum oder vereinheitlicht am 1. Jänner) fällt der gesamte Urlaub an.

Wer bestimmt, wann jemand Urlaub macht?

Urlaub kann nicht einseitig verordnet werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen einvernehmlich darüber entscheiden. Am besten sollte dies schriftlich festgelegt werden. Der Urlaub kann nicht mehr gestrichen werden, außer es liegen wichtige wirtschaftliche Gründe vor. Dann muss der Arbeitgeber aber die dem Mitarbeiter dadurch entstehenden Kosten ersetzen.

Kann man einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückholen?

Im Prinzip ist dies möglich, allerdings müssen dann vom Arbeitgeber ebenfalls alle dem Mitarbeiter entstehenden Kosten (Stornogebühren, Umbuchung von Flügen, zusätzliche Hotelkosten) übernommen werden. Der Anspruch auf die nicht genommenen Urlaubstage bleibt selbstverständlich bestehen.

Kann ich den Mitarbeiter jederzeit anrufen?

Außer es ist anders vereinbart, besteht im Urlaub keine Rufbereitschaft. Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, das Handy einzuschalten oder Mails abzurufen.

Wann verfällt der Urlaub?

Der Urlaub – oder die nicht konsumierten Teile davon – verjährt zwei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch erworben wurde. Es wird immer der älteste Urlaub zuerst verbraucht und der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter ihren Urlaub konsumieren können.

Kann man den Urlaub auszahlen?

Der Urlaub soll der Erholung dienen. Eine finanzielle Abgeltung ist nicht vorgesehen. Die einzige Ausnahme stellt die Kündigung dar.

Wie sieht es mit dem Urlaub bei Kündigung aus?

Im Falle einer Kündigung sollten die noch offenen Urlaubstage (aliquot zur noch verbleibenden Zeit im Unternehmen) während der Kündigungsfrist oder während einer Freistellung konsumiert werden. Ist dies aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich, so darf der Urlaub auch ausbezahlt werden (Urlaubsersatzleistung).

Krank im Urlaub?

Krankheit unterbricht den Urlaub unter der Voraussetzung, dass eine Krankmeldung spätestens nach zwei Tagen durch einen Arzt erfolgt. Die Krankheit verlängert den Urlaub nicht, nach Ende des Urlaubs bzw. nach der Gesundmeldung muss wieder der Dienstantritt erfolgen.

Was ist, wenn der Mitarbeiter nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkommt?

Wenn z.B. der Rückflug ausfällt oder ein Stau zu gravierenden Verzögerungen führt, kommt es nicht automatisch zu einer Verlängerung des Urlaubs. In solchen Situationen hat der Mitarbeiter den Arbeitgeber zu verständigen und eine entsprechende Verlängerung des Urlaubs zu vereinbaren. Nichterscheinen am ersten Arbeitstag könnte in letzter Konsequenz sogar ein Grund für eine fristlose Entlassung sein.

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