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Umsatzersatz für indirekt vom Lockdown betroffener Betriebe

Lang erwarteter Umsatzersatz für indirekt vom Lockdown betroffener Betriebe ab Ende Jänner über FinanzOnline beantragbar!

Am Sonntag hat die Bundesregierung Erstinformationen zu den Corona-Unterstützungsmaßnahmen für indirekt betroffene Betriebe kommuniziert. Demnach sollen nun Zulieferbetriebe von direkt von den Schließungen betroffenen Betrieben Umsatzersatz erhalten. Die bekannt gegebenen Voraussetzungen für die Beantragung sind:

  • 50% Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben
  • 40% Umsatzausfall im Vergleich November/Dezember des Jahres 2019
  • ab einer Fördersumme von € 5.000 Beantragung über Steuerberater

Vor allem an die Veranstaltungsbranche, Gastronomie und Hotelerie eng angeschlossene Zulieferbetriebe und Branchen erhalten die so lange versprochenen und notwendigen Unterstützungsmaßnahmen.

Sollten Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne jederzeit zur Verfügung.

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