Der Baum im ABGB
Was ist ein Baum?
Als Baum gilt eine mehrjährige Pflanze, die im Mutterboden wurzelt und einen deutlich erkennbaren aufrechten verholzten Stamm besitzt. Ein Baum unterscheidet sich von einem Strauch dadurch, dass sein Stamm erst in einer gewissen Höhe eine bestehende Krone entwickelt.
Wem gehört der Baum?
Das Eigentum an einem Baum richtet sich nach der Stelle, wo der Stamm aus dem Boden austritt. Ein Grenzbaum, durch dessen Stamm die Grundstücksgrenze verläuft, steht im Miteigentum.
Muss ich den Baum beschneiden?
Es besteht keine Verpflichtung, einen Baum in der Nähe oder an der Grundstücksgrenze rechtzeitig abzuschneiden. Allerdings gibt es in diesem Fall das Selbsthilferecht, wonach der Grundstückseigentümer des angrenzenden Grundstückes die Äste selbstständig abschneiden oder aber auch die Wurzeln des fremden Baumes aus seinem Garten entfernen darf. Hängen Äste in den Luftraum des Nachbarn, so darf dieser die Äste und auch daran hängende Früchte insoweit nutzen.
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