Der neue Lohnkostenzuschuss „Inklusionsförderung“
Seit 1.3.2019 können Unternehmen, die begünstigte Behinderte einstellen, die Inklusionsförderung sowie die InklusionsförderungPlus beantragen.
Bei der Inklusionsförderung handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss des Sozialministeriums, der an Unternehmen ausbezahlt wird, die begünstigte Behinderte beschäftigen. Die Inklusionsförderung beträgt 30% des Bruttogehalts, maximal jedoch € 1.000,- und kann für 12 Monate bezogen werden. Die Förderhöhe gilt für alle Unternehmen, die der Einstellungspflicht unterliegen, also mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigen.
Für Betriebe, die begünstigte Behinderte einstellen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind, weil sie weniger als 25 Beschäftigte haben, kommt die InklusionsförderungPlus zur Anwendung. Dies hat eine Erhöhung des Förderbetrages um 25% zur Folge.
ACHTUNG: Die Inklusionsförderung kann nur dann beantragt werden, wenn für den betreffenden Mitarbeiter bereits im Vorhinein eine AMS-Eingliederungsbeihilfe bewilligt wurde. Die Inklusionsförderung ist also an die AMS-Eingliederungsbeihilfe gekoppelt. Zu beachten ist auch, dass die AMS-Eingliederungsbeihilfe zwingend vor der Anstellung des Mitarbeiters mit Behinderung beantragt werden muss.
Der Antrag auf Inklusionsförderung ist innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende der AMS-Eingliederungsbeihilfe beim Sozialministerium zu stellen.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unsere Personalabrechnung sehr gerne zur Verfügung.
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