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Die steuerlichen Eckpunkte des Regierungsprogramms 2017/2018

Die steuerlichen Eckpunkte des Regierungsprogramms 2017/2018

Wie die Medien berichtet haben, hat sich die österreichische Bundesregierung nach intensiven Verhandlungen nun auf ein neues Arbeitsprogramm geeinigt. Wir möchten Ihnen kurz die wichtigsten steuerlichen Inhalte vorstellen.

  1. Beschäftigungsbonus

Für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze wird ein Beschäftigungsbonus eingeführt. Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) – beginnend mit Juli 2017 – werden den Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet. Dies gilt für Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Die Maßnahme soll auf drei Jahre befristet werden.

  1. Vermeidung von Gewinnverschiebungen

Ausländische Konzerne (insbesondere im Onlinebereich), die erfolgreich in Österreich tätig sind und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen, sollen in Zukunft effizienter besteuert werden. Dazu soll ein Maßnahmenpaket bis Ende Juni vorgelegt werden.

  1. Ausgleich der kalten Progression

Zum Ausgleich der kalten Progression sollen ab 1. Jänner 2019 ab 5 % aufgelaufener Inflation die ersten beiden Tarifstufen von € 11.000 und € 18.000 automatisch indexiert werden. Zudem wird ab dieser Inflationshöhe auch ein Progressionsbericht verfasst werden, der Grundlage weiterer Maßnahmen sein kann.

  1. Senkung der Flugabgabe

Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen und die Standortattraktivität zu erhöhen, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen.

  1. Erhöhung der Forschungsprämie

Zur weiteren Förderung der Forschungstätigkeit der österreichischen Wirtschaft und zur Sicherung und zum Ausbau qualifizierter Arbeitsplätze soll die Forschungsprämie ab dem Jahr 2018 auf 14% erhöht werden.

  1. Investitionsförderung

Zur Begünstigung von Investitionen in körperliche Anlagegüter (zB Maschinen; jedoch ausgenommen Gebäude und PKW) soll für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 % ermöglicht werden (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie). Um gezielt Investitionsanreize im Jahr 2017 zu setzen, soll diese Maßnahme von 1. März bis 31. Dezember 2017 befristet werden.

Die gesetzliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen bleibt abzuwarten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

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