Ab 2019 können Familien mit Kindern den Familienbonus beanspruchen. Auf der Webseite des BMF steht dafür bereits das Formular E 30 zur Verfügung. Sie finden dies unter folgendem Link: https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/show_det.asp?Typ=SD&STyp=&MIdVal=390&s=e30.
Für Familien ohne Zugang zu einem Computer liegen die Formulare ab Anfang Dezember in den Finanzämtern auf.
Mit diesem Formular kann ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber oder die pensionsauszahlenden Stelle darüber informieren, dass Anspruch auf folgende Absetz- und Freibeträge besteht:
- Alleinverdienerabsetzbetrag
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Familienbonus Plus
- Behinderungsbedingte Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Diese Absetz- und Freibeträge werden sodann bereits bei der laufenden Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Alternativ können diese Begünstigungen auch im Rahmen der Abgabe einer Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung) berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass bei unrichtigen Angaben oder bei einer Berücksichtigung von zu hohen Beträgen zwingend eine Steuererklärung abzugeben und eine Veranlagung durchzuführen ist. Änderungen oder der Wegfall der Voraussetzungen sind mit dem Formular E31 zu melden.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Steuerexperten gerne weiter.
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