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Grundstückswert-Rechner online!

Beim Erwerb eines Grundstückes ist in der Regel Grunderwerbsteuer zu entrichten. Seit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Jänner 2016 wird diese grundsätzlich mindestens vom Grundstückswert berechnet (Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage).

Pauschalwertmodell oder Immobilienpreisspiegel

Der Grundstückswert kann entweder nach dem Pauschalwertmodell oder in Höhe eines von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteten Wertes ermittelt werden. Die Ermittlungsmethode steht für jede wirtschaftliche Einheit frei. Alternativ kann der geringere gemeine Wert eines Grundstückes nachgewiesen werden. (Achtung: Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kommen Sonderbestimmungen zur Anwendung.)

Online-Rechner

Wird der Grundstückwert gemäß § 4 Abs 1 GrEStG nach dem Pauschalwertmodell gemäß § 2 der Grundstückswertverordnung berechnet, so steht dafür nunmehr ein Online-Rechner zur Verfügung. Der Grundstückswert-Rechner ist auf der BMF-Homepage unter dem Menüpunkt „Berechnungsprogramme“ bzw unter folgendem Link zu finden: https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Immobilienexperten. Bei Ihrer Berechnung unterstützt wir Sie gerne!

Mag. (FH) Edith Huber-Wurzinger
T.: 0316-327941 – 819
edith.huber-wurzinger@gaedke.co.at

Erscheinungsdatum:

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