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ImmoESt-Berechnung leicht gemacht!

Mit der Einführung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) am 1. April 2012 wurde die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen neu geregelt. Die Berechnung und Entrichtung der ImmoESt stellt Verkäufer und deren Parteienvertreter aber vor eine Herausforderung. Wir haben eine einfache Lösung zur Datenerhebung erarbeitet und bieten Ihnen eine schnelle und transparente Berechnung.

Mit  der  Einführung  der  25%igen  ImmoESt  wurde  die  Spekulationsfrist  von  10 bzw.  15  Jahren  abgeschafft  und  private und betriebliche Veräußerungen wurden weitgehend  gleichgestellt.  Die  Höhe  der Steuerlast ist aber von unzähligen Faktoren abhängig, z.B.:
• Unterliegt  das  Veräußerungsgeschäft der Immo-ESt oder der normalen Regelbesteuerung?
• Ist  eine  Steuerbefreiung  (teilweise) anwendbar?
• Ist  die  Immobilie  bereits  so  lange  im Besitz des Verkäufers, dass eine pauschale  Berechnung  für  Altvermögen möglich oder ein Inflationsabschlag zu berücksichtigen ist?
• Wurde  in  die  Immobilie  nach  dem Kauf noch investiert oder ist eine Umwidmung erfolgt?
• Wurde die Immobilie zur Einkünfteerzielung genutzt und wurden dabei Abschreibungen vorgenommen?
• Welche  Werbungskosten  können  berücksichtigt werden?
• Wie und wann wird der Kaufpreis entrichtet?

Die  Meldung  und  Entrichtung  der  Immo-ESt wurde an das System der Selbstberechnung  bei  der  Grunderwerbsteuer  geknüpft.  Für  Parteienvertreter  hält die  Regelung  neue  Pflichten,  aber  auch Chancen  bereit.  Einerseits  wurde  der Aufgabenbereich  für  Rechtsanwälte  und Notare  dadurch  erweitert;  andererseits sind damit aber auch Haftungen verbunden.

Bei uns ist Ihre ImmoESt-Berechnung in guten Händen!

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte bereits im Vorfeld eines geplanten Verkaufs  die  Steuerbelastung  berechnet werden. Gaedke & Partner bietet eine rasche  Berechnung  der  Immo-ESt,  prüft die  umsatzsteuerlichen  Auswirkungen und  steht  Ihnen  während  des  Veräußerungsprozesses beratend zur Seite. Auch bei einem bereits erfolgten Verkauf übernehmen  wir  gerne  die  Berechnung.  Auf Wunsch  stellen  wir  die  Berechnung  mit allen  für  die  Einreichung  erforderlichen aten direkt dem Rechtsanwalt oder Notar zur Verfügung.

Nach einer ersten Schilderung des Sachverhaltes  vereinbaren  wir  mit  Ihnen  ein Pauschalhonorar abhängig von Kaufpreis und  geschätztem  Arbeitsaufwand.  So wissen  Sie  bereits  vorab  genau,  welche Leistung Sie zu welchem Preis erhalten.

Auch  Rechtsanwälten  und  Notaren  bieten wir unser Service an. Der Parteienvertreter entscheidet dabei gemeinsam mit dem  Mandanten,  ob  wir  von  ihm  oder direkt vom Verkäufer beauftragt werden und  inwieweit  die  Datenerhebung  vom Parteienvertreter  oder  durch  uns  erfolgen soll.

Wir  übermitteln  Ihnen  ein  Gutachten über den Veräußerungsvorgang, welches sämtliche Daten enthält, die der Parteienvertreter für die Mitteilung via FinanzOnline benötigt. Zudem übermitteln wir die Berechnung, ein Datenblatt und eine spezielle  Vollständigkeitserklärung,  die  vom Verkäufer  zu  unterfertigen  ist.  Aufwand und Haftungsrisiko des Parteienvertreters
werden damit maximal reduziert.

Nutzen Sie Immo-ESt Online, um Zeit und Kosten zu sparen!

Für  eine  einfache  Sammlung  und  Übermittlung Ihrer Daten steht Ihnen ein kostenloses App zur Verfügung, welches Sie durch den Datenerhebungsprozess geleitet. Welche Informationen Sie dabei eingeben und welche Sie lieber mit uns persönlich besprechen möchten, bestimmen Sie selbst. Sie erhalten umgehend unser kostenloses  und  unverbindliches  Angebot und entscheiden erst danach, ob Sie uns mit der Berechnung beauftragen.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne  unter  der  Telefonnummer  0316-327940-819  bzw.  unter  immo-est-online@gaedke.co.at zur Verfügung.

Erscheinungsdatum:

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