ImmoESt-Berechnung leicht gemacht!
Mit der Einführung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) am 1. April 2012 wurde die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen neu geregelt. Die Berechnung und Entrichtung der ImmoESt stellt Verkäufer und deren Parteienvertreter aber vor eine Herausforderung. Wir haben eine einfache Lösung zur Datenerhebung erarbeitet und bieten Ihnen eine schnelle und transparente Berechnung.
Mit der Einführung der 25%igen ImmoESt wurde die Spekulationsfrist von 10 bzw. 15 Jahren abgeschafft und private und betriebliche Veräußerungen wurden weitgehend gleichgestellt. Die Höhe der Steuerlast ist aber von unzähligen Faktoren abhängig, z.B.:
• Unterliegt das Veräußerungsgeschäft der Immo-ESt oder der normalen Regelbesteuerung?
• Ist eine Steuerbefreiung (teilweise) anwendbar?
• Ist die Immobilie bereits so lange im Besitz des Verkäufers, dass eine pauschale Berechnung für Altvermögen möglich oder ein Inflationsabschlag zu berücksichtigen ist?
• Wurde in die Immobilie nach dem Kauf noch investiert oder ist eine Umwidmung erfolgt?
• Wurde die Immobilie zur Einkünfteerzielung genutzt und wurden dabei Abschreibungen vorgenommen?
• Welche Werbungskosten können berücksichtigt werden?
• Wie und wann wird der Kaufpreis entrichtet?
Die Meldung und Entrichtung der Immo-ESt wurde an das System der Selbstberechnung bei der Grunderwerbsteuer geknüpft. Für Parteienvertreter hält die Regelung neue Pflichten, aber auch Chancen bereit. Einerseits wurde der Aufgabenbereich für Rechtsanwälte und Notare dadurch erweitert; andererseits sind damit aber auch Haftungen verbunden.
Bei uns ist Ihre ImmoESt-Berechnung in guten Händen!
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte bereits im Vorfeld eines geplanten Verkaufs die Steuerbelastung berechnet werden. Gaedke & Partner bietet eine rasche Berechnung der Immo-ESt, prüft die umsatzsteuerlichen Auswirkungen und steht Ihnen während des Veräußerungsprozesses beratend zur Seite. Auch bei einem bereits erfolgten Verkauf übernehmen wir gerne die Berechnung. Auf Wunsch stellen wir die Berechnung mit allen für die Einreichung erforderlichen aten direkt dem Rechtsanwalt oder Notar zur Verfügung.
Nach einer ersten Schilderung des Sachverhaltes vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar abhängig von Kaufpreis und geschätztem Arbeitsaufwand. So wissen Sie bereits vorab genau, welche Leistung Sie zu welchem Preis erhalten.
Auch Rechtsanwälten und Notaren bieten wir unser Service an. Der Parteienvertreter entscheidet dabei gemeinsam mit dem Mandanten, ob wir von ihm oder direkt vom Verkäufer beauftragt werden und inwieweit die Datenerhebung vom Parteienvertreter oder durch uns erfolgen soll.
Wir übermitteln Ihnen ein Gutachten über den Veräußerungsvorgang, welches sämtliche Daten enthält, die der Parteienvertreter für die Mitteilung via FinanzOnline benötigt. Zudem übermitteln wir die Berechnung, ein Datenblatt und eine spezielle Vollständigkeitserklärung, die vom Verkäufer zu unterfertigen ist. Aufwand und Haftungsrisiko des Parteienvertreters
werden damit maximal reduziert.
Nutzen Sie Immo-ESt Online, um Zeit und Kosten zu sparen!
Für eine einfache Sammlung und Übermittlung Ihrer Daten steht Ihnen ein kostenloses App zur Verfügung, welches Sie durch den Datenerhebungsprozess geleitet. Welche Informationen Sie dabei eingeben und welche Sie lieber mit uns persönlich besprechen möchten, bestimmen Sie selbst. Sie erhalten umgehend unser kostenloses und unverbindliches Angebot und entscheiden erst danach, ob Sie uns mit der Berechnung beauftragen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne unter der Telefonnummer 0316-327940-819 bzw. unter immo-est-online@gaedke.co.at zur Verfügung.
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