Entschädigung bei Quarantäne
Wurden Mitarbeiter behördlich mit einem Absonderungsbescheid unter Quarantäne gestellt, ist das Entgelt fortzuzahlen. Eine Rückerstattung kann beantragt werden. Ihre Mitarbeiter sind angehalten Ihnen den Absonderungsbescheid und die Aufhebung des Absonderungsbescheides zu übermitteln.
Die Einbringung bei der entsprechenden Behörde übernehmen wir gerne für Sie.
Entschädigung von Mitarbeitern in angeordneter Quarantäne
Wenn Mitarbeiter behördlich unter Quarantäne gestellt werden, weil sie entweder selbst mit Corona infiziert sind oder enge Kontaktpersonen von Infizierten waren, so erlässt die Behörde einen sogenannten Absonderungsbescheid. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die Quarantäne beendet ist und der Mitarbeiter den Dienst wieder antreten kann. Grundlage dafür ist das Epidemiegesetz. Der Arbeitgeber hat danach aber einen Anspruch auf die Rückerstattung des fortbezahlten Lohns inklusive Dienstgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung durch den Bund. Er muss dafür binnen drei Monate nach Ende der Quarantäne einen Antrag auf Erstattung des weitergezahlten Entgelts stellen - an jene Bezirksverwaltungsbehörde, die den Absonderungsbescheid erlassen hat.
Begibt sich ein Mitarbeiter ohne Absonderungsbescheid in Quarantäne, kann kein Antrag auf Rückerstattung eingebracht werden.
Entschädigung von Unternehmern in angeordneter Quarantäne
Unternehmer in behördlich angeordneter Quarantäne haben Anspruch auf Erstattung ihres Verdienstentgangs. Für die Berechnung stellt das Gesundheitsministerium ein Excel-Tool online zur Verfügung. Dieses muss ausgefüllt dem Antrag auf Entschädigung (Inhalt siehe Pkt. 1, Angaben bezogen auf den Unternehmer, ohne Nachweis Entgeltfortzahlung) beigelegt werden - ausgedruckt oder bei Antragstellung per E-Mail als PDF. Das Excel-Tool umfasst neun Tabellenblätter sowie umfangreiche Erklärungen zum Ausfüllen. Ein Bilanzbuchhalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss die Richtigkeit der Berechnung bestätigen. Die Kosten, die Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung in Rechnung stellen, können vom Antragsteller direkt im Excel-Tool geltend gemacht werden (bis maximal 1.000 Euro).
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