Steuerfalle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) soll ihren Inhaber als Unternehmer identifizieren und dessen Geschäftspartner die korrekte steuerliche Behandlung ermöglichen. Im Geschäftsverkehr birgt sie aber Risiken, vor denen Sie sich schützen können.
Bei der Ausstellung von Rechnungen ist die UID des Leistungserbringers ein erforderliches Rechnungsmerkmal für den Vorsteuerabzug. Im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen stellen die UID-Nummern einen teil des Buchnachweises dar, der eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung darstellt. Obwohl die UID nach der EU-Rechtsprechung nur ein formelles und kein materielles Erfordernis ist, führt eine falsche UID im Prüfungsfall oftmals zu erheblichen Problemen. Auch die früher in den Richtlinien enthaltene Aussage, wonach
die inhaltliche Richtigkeit der UID bei der Rechnungstellung nicht geprüft werden musste, ist mit dem letzten Wartungserlass entfallen. Formmängel bei der Angabe von UID-Nummern können zur Versagung des Vorsteuerabzugs oder der Steuerbefreiung führen. Wir empfehlen daher, UID-Nummern von Lieferanten und Leistungserbringern sowie von Leistungsempfängern regelmäßig zu überprüfen, um im Bedarfsfall eine berichtigte Rechnung anfordern bzw. ausstellen zu können.
So simpel aber ist das Steuerrecht nicht: Die Prüfung der UID mittels Bestätigungsverfahren ist zwar einfach; dennoch kann z.B. an der angegebenen Adresse des Geschäftspartners keine Geschäftstätigkeit entfaltet werden. Auch in solchen Fällen wurde im Zuge einer Betriebsprüfung schon der Vorsteuerabzug versagt.
Bei neuen und bei schwierigen Geschäftsbeziehungen sollte daher zusätzlich ein Firmenbuchauszug und gegebenenfalls die Vorlage eines Gewerbescheines verlangt werden. Zudem kann die Steuernummer des Geschäftspartners aufgezeichnet werden. Eine weitere Möglichkeit zur Problemvermeidung stellt die Abfuhr der Umsatzsteuer im Verrechnungsweg dar. Dieser Schritt sollte jedoch mit dem steuerlichen Vertreter und dem Geschäftspartner abgesprochen werden.
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