Steuertipps zum Jahresende 2018
Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen. Nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Arbeitnehmer sowie alle Steuerpflichtigen. Wurden auch wirklich alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!
1. Allgemeine Tipps zur Einkommens- und Gewinnsteuerung
- Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut noch bis zum 31.12.2018 in Betrieb nehmen, um eine Halbjahresabschreibung geltend machen zu können. Mit der Bezahlung können Sie sich trotzdem bis zum nächsten Jahr Zeit lassen.
- Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exkl. USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) abgesetzt werden.
- Stille Reserven aus der Veräußerung von mindestens 7 Jahre alten Anlagegütern können unter bestimmten Voraussetzungen bei natürlichen Personen auf Ersatzbeschaffungen übertragen oder einer Übertragungsrücklage zugeführt werden.
- Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ihre Einkünfte steuern. Dabei ist aber zu beachten:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, sind dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
- Ausgaben für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, sind erst beim Verkauf steuerwirksam abzusetzen. Dazu zählen Gold, Silber, Platin und Palladium, sofern diese Edelmetalle nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen, sowie Grundstücke des Umlaufvermögens.
- Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen bis zum 31.12.2018 bezahlt werden, damit sie in der Steuererklärung 2018 abgesetzt werden können.
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Bei Fragen Rund um das Thema Steuertipps zum Jahresende wenden Sie sich bitte an Frau Mag. (FH) Huber-Wurzinger.
Kontakt:
Mag. (FH) Edith Huber-Wurzinger
Tel. +43 316 327 941 819
Email: edith.wurzinger@gaedke.co.at
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