So wahren Sie Ihre Rechte bei Kontrollen der Finanzpolizei
Die Finanzpolizei (früher „KIAB“) schreitet als Organ der Abgabenbehörde ein, um Steueraufsichts-, Einbringungs- und Abgabensicherungsmaßnahmen sowie ordnungspolitische Aufgaben wahrzunehmen. Sie ist eine bundesweite Organisationseinheit mit Sitz in Wien, die personell und wirtschaftlich selbständig ist. Bei jedem Finanzamt gibt es Dienststellen der Finanzpolizei.
Die Aufgaben der Finanzpolizei umfassen ua die Feststellung illegal beschäftigter oder unterentlohnter Arbeitnehmer, die Aufdeckung nicht erklärter Umsätze, die Entdeckung von Betrugsfirmen, die Sicherung von Abgabenansprüchen, die Kontrolle der Lohnabgaben und die Kontrolle der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Glückspielgesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafgesetzbuches. Dadurch sollen unfaire Konkurrenzverhältnisse in Folge von Wettbewerbsvorteilen durch Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug verhindert und die Lohn- und Arbeitsbedingungen gesichert werden.
In Ausübung der Nachschau darf die Finanzpolizei Gebäude, Grundstücke und Betriebe betreten und besichtigen, die Vorlage der nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie sonstiger für die Abgabenerhebung maßgeblicher Unterlagen verlangen und in diese Einsicht nehmen. Hierzu gehört auch die Kontrolle der elektronischen Registrierkasse. Das Betretungsrecht umfasst jedoch nur die Betriebsräumlichkeiten und beinhaltet kein Recht auf Durchsuchung (auch nicht Personendurchsuchung). Die Kontrollkompetenz der Finanzpolizei beschränkt sich nicht auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Finanzamtes. Bei Gefahr im Verzug kann die Finanzpolizei auch Sicherstellungsaufträge erlassen, Vollstreckungshandlungen und Sicherungsmaßnahmen außerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vornehmen und sie hat auch ein Anhalte- und Festnahmerecht.
TIPP: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, wie sie sich im Falle einer Kontrolle durch die Finanzpolizei verhalten müssen. Wichtig ist, dass unverzüglich die Geschäftsleitung oder eine speziell benannte Kontaktperson über den Einsatz informiert wird. Danach sollte auch der steuerliche Vertreter informiert werden. Zudem sind folgende Maßnahmen wichtig:
- Lassen Sie sich den Ausweis der Beamten vorweisen und notieren Sie die Dienstnummern.
- Erfragen Sie den Grund des Einsatzes.
- Klären Sie, ob die Befragung als Zeuge, Auskunftsperson, Verdächtiger oder Beschuldigter erfolgt.
- Lassen Sie sich über Rechte und Pflichten, den Verfahrensablauf und allfällige Rechtsfolgen belehren.
- Achten Sie darauf, dass nur Betriebsräumlichkeiten betreten und Hygiene-, Sicherheits- und sonstigen Gefahrenschutzmaßnahmen beachtet werden.
- Dokumentieren Sie den Ablauf sowie mögliche Unregelmäßigkeiten des Ablaufs des Einsatzes.
- Bestehen Sie auf einer Niederschrift nach Beendigung des Einsatzes und kontrollieren Sie diese sofort.
- Nehmen Sie unmittelbar nach der Beendigung des Einsatzes nochmals Kontakt mit Ihrem steuerlichen Berater auf und besprechen Sie die weitere Vorgehensweise.
Die Broschüre
Die Broschüre „Wenn die Finanzpolizei überraschend klingelt | 5. Auflage, Februar 2018“ können Sie direkt bei uns bestellen. Bitte schicken Sie Ihr Bestell-Email an melanie.lueers@gaedke.co.at unter Angabe der Adresse, wo wir die Broschüre hinschicken dürfen.
Bei weiteren Fragen zur Finanzpolizei können Sie uns gerne kontaktieren. Wir stehen Ihnen bei der Vorbereitung auf eine mögliche Kontrolle sowie auch im Ernstfall eines Finanzpolizeieisatzes beratend zur Seite. Gerne übermitteln wir Ihnen auch eine Checkliste der Maßnahmen sowie der vorlagepflichtigen Unterlagen, die Sie im Unternehmen stets griffbereit haben sollten.
Kontakt Graz
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