Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte
https://www.gaedke.co.at/news_aerzte/

Nochmals: Umsatzsteuerpflichtige Leistungen einer Schönheitschirurgin

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 2.9 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 162.

Wie zuletzt berichtet hatte das Bundesfinanzgericht (BFG) in einem Fall der Finanz zugestimmt, dass die betroffene Fachärztin für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie nicht alle ihre Leistungen als von der Umsatzsteuer befreit deklarieren kann.

Es sei hinsichtlich der Steuerpflicht oder Steuerbefreiung zu unterscheiden, ob eine medizinische Indikation zugrunde liegt oder nicht. Es war für die Betriebsprüfung in diesem Fall weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass bei allen Leistungen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund stand. Die Behörde selbst hatte darauf eine Einordnung und Schätzung der steuerpflichtigen Umsätze vorgenommen. Die Chirurgin brachte gegen dieses Urteil Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein.

Der VwGH hat nun im Sinne der Chirurgin entschieden und das Urteil des BFG bezüglich der Umsatzsteuer aufgehoben. In seiner Begründung führte der VwGH zu diesem Fall unter anderem aus,

  • dass die Bestimmungen des UStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2012 in Bezug auf EU-Recht vom BFG nicht zutreffend ausgelegt wurden und
  • dass sich die Behauptung einer medizinischen Indikation des behandelnden Arztes nicht mit einem im Internet erworbenen Wissen eines Laien widerlegen lässt.

Stand: 26. Februar 2018

Bild: Lunghammer - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 2.9 | Bewertungen: 162
zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.