Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 83.
Ø 3(83)
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter
Beihilfe pro Monat
ab Geburt
€ 120,60
ab 3 Jahren
€ 129,00
ab 10 Jahren
€ 149,70
ab 19 Jahren
€ 174,70
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 23. Februar 2023
Bild: Mediaparts - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir verstehen uns als Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.