Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte: Wie wurden die Richtlinien angepasst?
Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 232.
Ø 3(232)
Im Umsatzsteuergesetz sind unter anderem Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit. Diese gesetzliche Bestimmung wurde kürzlich auch nicht geändert.
Die Umsatzsteuerrichtlinien repräsentieren die Rechtsmeinung des Finanzministeriums. Mit der letzten Wartung dieser Richtlinien wurde eine Anpassung bei der Aufzählung jener Tätigkeiten, die laut Meinung der Finanz nicht unter Heilbehandlung fallen, vorgenommen.
Keine Heilbehandlung sind nun auch Leistungen, die darin bestehen, im Auftrag einer Versicherung die Richtigkeit der Diagnose einer schweren Krankheit der bzw. des Versicherten sowie die besten Behandlungsmöglichkeiten zu deren bzw. dessen Heilung zu überprüfen.
Stand: 26. Februar 2024
Bild: magele-picture - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Wir verstehen uns als Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.