Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte
https://www.gaedke.co.at/news_aerzte/

Aufklärung eines 16-jährigen Patienten

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 211.

Ausgangslage

Der 16-jährige Patient, als klagende Partei, durchtrennte sich bei einem Unfall die Daumenbeugesehne. Es erfolgte eine Operation – als einzig mögliche Behandlungsmethode. Der Kläger stimmte dem Eingriff nach vollständig durchgeführter Aufklärung – auch über mögliche Bewegungseinschränkungen – zu.

Rechtliche Würdigung

Grundsätzlich kann das einsichts- und urteilsfähige minderjährige Kind nur selbst in eine medizinische Behandlung einwilligen. Nur für den Fall, dass die Behandlung gewöhnlich mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden ist, bedarf diese auch der Zustimmung der mit der gesetzlichen Vertretung hinsichtlich der Pflege und Erziehung betrauten Person.

Grundsätzlich haftet der Arzt für die nachteiligen Folgen eines lege artis Eingriffs dann, wenn der Patient bei ausreichender Aufklärung nicht eingewilligt hätte. Über typische, speziell mit der bestimmten Operation verbundene Gefahren ist unabhängig von der Häufigkeit des Eintritts zu informieren.

Der Kläger machte den Umstand, dass seine Eltern nicht aufgeklärt wurden, erst in der Revision geltend. Dies stellt eine unzulässige Neuerung dar und fand keine Berücksichtigung. Weiters machte die klagende Partei geltend, dass der die Operation durchführende Facharzt für Chirurgie über keine Spezialisierung im Bereich der Handchirurgie verfügte. Die Gerichte urteilten dann zu Recht, dass die Unterlassung des Hinweises auf eine fehlende Spezialisierung keinen Aufklärungsfehler darstelle, gerade auch weil die Operation von einem Arzt mit angemessener Fachrichtung durchgeführt wurde (vgl. OGH, 9Ob 68/17s).

Stand: 28. August 2018

Bild: pingpao - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 3 | Bewertungen: 211
zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.