Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte
https://www.gaedke.co.at/news_aerzte/

Ist der Gewinnfreibetrag bei Tod des Betriebsinhabers nachzuversteuern?

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 204.

Ärzte können bei betrieblichen Einkünften einen Gewinnfreibetrag unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gewinnmindernd geltend machen. Bis zu einem Gewinn von € 30.000,00, steht der Gewinnfreibetrag ohne Investitionserfordernis als Grundfreibetrag zu. Übersteigt der Gewinn € 30.000,00, steht grundsätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag insoweit zu (nicht bei Pauschalierung), als er durch Anschaffungs- oder Herstellungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern gedeckt ist.

Scheiden nun Wirtschaftsgüter, für die der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht worden ist, vor Ablauf der Frist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen aus oder werden sie ins Ausland (ausgenommen ist die entgeltliche Überlassung in die EU/dem EWR) verbracht, so ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag insoweit gewinnerhöhend anzusetzen. Sind die begünstigten Wirtschaftsgüter Wertpapiere, so können andere begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt werden (Ersatzbeschaffung). Bei einer vorzeitigen Tilgung gelten andere Regelungen.

Scheidet ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder behördlichen Eingriffs aus, unterbleibt der gewinnerhöhende Ansatz.

In der aktuellen Wartung der Einkommensteuerrichtlinien vertritt das BMF nun die Rechtsauffassung, dass dem Ausscheiden infolge höherer Gewalt auch die zwangsweise ausgelöste Betriebsaufgabe durch den Tod des Betriebsinhabers gleichzuhalten ist, wenn der Betrieb durch den Tod unmittelbar untergeht, z. B. bei höchstpersönlichen Tätigkeiten und wenn aufgrund von Erbausschlagung kein Betrieb auf die Erben übergeht.

Stand: 28. August 2018

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 3 | Bewertungen: 204
zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.