Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte
https://www.gaedke.co.at/news_aerzte/

Patientenverfügungsgesetz – neu ab 2019

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3.1 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 216.

Im Herbst 2018 wurde das Patientenverfügungsgesetz überarbeitet. Es ist nun in seiner Neufassung seit 16.01.2019 in Österreich in Geltung. Neu geregelt ist unter anderem:

  1. Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung in ELGA zu speichern, wobei eine Speicherung voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein wird.
  2. Es besteht sodann eine Verpflichtung für Gesundheitsberufe, in ELGA einzusehen.
  3. Gleichzeitig wurde die Gültigkeitsfrist von verbindlichen Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre verlängert. Dies gilt jedoch auch für bereits bestehende Patientenverfügungen.
  4. Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr. Die Erneuerung kann also durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.
  5. Mit der Novellierung ist es nun auch möglich, eine Patientenverfügung bei den Erwachsenenschutzvereinen errichten zu lassen.
  6. Weiters wurde klargestellt, dass auch bei ausländischen Patienten stets österreichisches Recht anzuwenden ist.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: upixa - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 3.1 | Bewertungen: 216
zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.