Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte
https://www.gaedke.co.at/news_aerzte/

Unterbricht eine Krankheit die Versicherungspflicht?

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 2.9 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 51.

Sachverhalt

Ein Arzt, der Sondergebühren bezieht, unterliegt mit diesen Einkünften der Unfall- und Pensionsversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen gemäß FSVG. Im konkreten Fall wurde der Arzt zu einer Zahlung in Höhe von € 1.600,00 verpflichtet. Dagegen erhob er Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung, dass er im konkreten Zeitraum 1 ½ Monate arbeitsunfähig war. Deswegen konnte er in dieser Zeit auch keine Sondergebühren beziehen. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass die Anzeige der Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit nicht möglich sei, weil ein Krankenstand auch nicht vorhersehbar sei.

Rechtliche Beurteilung

Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind gemäß § 5 FSVG Personen, wenn sie die Nichtausübung der freiberuflichen Tätigkeit (z. B. auch Schließung der Ordination) der Ärztekammer angezeigt haben. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den geregelten Ausnahmetatbeständen um eine abschließende, taxative Aufzählung handelt.

Conclusio

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Arztes ab. Die Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit ist bei der Ärztekammer anzuzeigen, eine reine Unterbrechung der Berufsausübung wegen Arbeitsunfähigkeit befreit daher nicht ohne weiteres von der Versicherungspflicht, zumal die Ausnahmen, wie bereits erwähnt, im FSVG gesetzlich abschließend geregelt sind.

Stand: 26. November 2021

Bild: Andy Dean - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 2.9 | Bewertungen: 51
zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.