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Steuern: Was ist der Sanierungsscheck für Private 2017?

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Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Wohneinheit eines Zweifamilienhauses) in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden, wenn eine umfassende Sanierung nach klimaaktivem bzw. gutem Standard oder eine Teilsanierung, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % führt, durchgeführt wird. Zusätzlich werden besonders nachhaltige und vorbildliche Sanierungsprojekte als „Mustersanierungen“ mit einer erhöhten Förderung unterstützt. Maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten können inklusive Zuschlag gefördert werden.

Was sind zum Beispiel förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen?

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Nur bei Mustersanierungen: Umstellung des Heizungssystems auf Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme, thermische Solaranlage
  • Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z. B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

Achtung: Die Antragstellung ist seit 3.3.2017 nur für natürliche Personen für ein Objekt möglich und muss vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Ausnahme: Planungsleistungen) erfolgen. Anträge können prinzipiell bis 31.12.2017 gestellt werden; jedoch wird nur solange gefördert als Budgetmittel vorhanden sind! Der entsprechende Förderungsantrag muss rechtzeitig bei den beteiligten Bausparkassen eingebracht werden.

Tipp: Den Sanierungsscheck 2017 gibt es auch für den mehrgeschossigen Wohnbau (Eigentümer und Mieter von Wohnungen bei Sanierung des gesamten mehrgeschossigen Wohnbaus)!

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen.html

Stand: 29. Mai 2017

Bild: ra2 studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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