Seitenbereiche
Tipps für Arbeitnehmer
https://www.gaedke.co.at/news_arbeitnehmer/

Steuern: Zurück aus dem Urlaub – Steuern an der Grenze?

Dieser Artikel wurde mit durchschnittlich mit 3 von 5 Sternen bewertet. Gesamtanzahl der Bewertungen: 155.

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gilt grundsätzlich, dass Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Reisegepäck eingeführt werden können, ohne dass in Österreich Abgaben anfallen. Ausgenommen von dieser Regel sind z. B. neue Autos oder alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nicht dem Eigenbedarf dienen (Eigenbedarf wird angenommen, wenn bestimmte Richtmengen nicht überschritten werden - siehe unten).

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind unter anderem außerhalb der EU erworbene Waren, die unten angeführte Freimengen für Alkohol und Tabak überschreiten, oder andere Waren, die die Freigrenze von € 430,00 für Flugreisende oder € 300,00 für alle anderen Reisenden überschreiten, zu deklarieren. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich dieser Schwellenwert generell auf € 150,00. Zudem sind auch weitere Bestimmungen zu beachten, wie z. B. reduzierte Freigrenzen im Grenzverkehr.

Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren:

  Richtmengen bei Einreise aus der EU Freimengen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Bier 110 Liter 16 Liter
Wein 90 l / davon max. 60 l Schaumwein 4 Liter (nicht schäumende Weine)
Spirituosen 10 Liter 2) 1 Liter 2) 3)
Zigaretten 800/300 Stück 1) 200 Stück oder 3)
Zigarillos 400 Stück 100 Stück oder 3)
Zigarren 200 Stück 50 Stück oder 3)
Rauchtabak 1 kg 250 g 3)

1) Für Zigaretten, die im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitgenommen werden, gilt eine Richtmenge von nur 300 Stück.
2) Beträgt der Alkoholgehalt höchstens 22 %vol. beträgt die Freigrenze 20 Liter (aus der EU), zwei Liter (aus dem Drittland)
3) ab einem Alter von 17 Jahren

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000,00 oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar.

Tipp: Dies ist nur eine unvollständige Übersicht über die wesentlichsten Regelungen. In der BMF-App sind im Menüpunkt „Freigrenzen und Freimengen“ detaillierte Informationen je Land, aus dem man einreist, zu finden.

Stand: 28. Mai 2018

Bild: vaso - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH
Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Ø 3 | Bewertungen: 155
zurück ...
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.