Das Coronavirus und die damit einhergehenden Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass viele Arbeitnehmer von heute auf morgen ins Homeoffice geschickt wurden – für viele eine ungewohnte Situation. Das Arbeiten im Homeoffice bringt aber nicht nur räumliche und strukturelle Veränderungen für Arbeitnehmer mit sich, sondern wirft auch Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes auf: Beispielsweise was passiert, wenn man im Homeoffice stürzt oder sich anderweitig verletzt?
Ist man als Arbeitnehmer im Homeoffice unfallversichert?
Das sogenannte 3. Covid-19-Gesetz hat hierzu in Österreich ein paar Änderungen mit sich gebracht: So wurde mit Verabschiedung des Gesetzes im April das Homeoffice im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) als Arbeits- bzw. Dienststätte anerkannt und in die Deckung mit einbezogen. Dies bezieht sich auf alle Versicherungsfälle, die ab dem 11. März eingetreten sind. Zu beachten ist aber, dass diese Änderungen nur für die „Dauer von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz“ gelten und automatisch mit Jahresende ihre Wirkung verlieren. Außerdem beziehen sich die Maßnahmen auf alle Unfälle, die „sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung am Aufenthaltsort der versicherten Person (Homeoffice) ereignen.“
In Deutschland sind Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, grundsätzlich ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Allerdings wird auch hier konsequent zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten unterschieden. Das kann zur Folge haben, dass beispielsweise ein Sturz auf dem Weg zu einem geschäftlichen Telefonat oder Videocall gänzlich anders behandelt wird, als ein Sturz auf dem Weg zur heimischen Kaffeemaschine.
Wer länger im Homeoffice bleiben wird und einen Rundumschutz möchte, sollte daher über eine private Unfallversicherung nachdenken, da diese auch bei Unfällen im privaten Rahmen schützt. Viele private Unfallversicherungen bieten darüber hinaus weitere attraktive Leistungen – Vergleichen lohnt sich in jedem Fall!
Stand: 27. Mai 2020