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Ø 3(40)
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder
KRANKENVERSICHERUNG
PENSIONSVERSICHERUNG
Beitragssatz
6,80 %
18,50 %
Mindestbeitragsgrundlage
€ 551,10 / Monat € 6.613,20 / Jahr
Höchstbeitragsgrundlage
€ 7.525,00 / Monat € 90.300,00 / Jahr
Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
€ 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 826,65
Höchstbeitragsgrundlage:
täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen
€ 215,00 € 6.450,00 € 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 7.525,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 26. November 2024
Bild: mekcar - Adobe Stock.com
Erscheinungsdatum:
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