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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
€ 460,66
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 690,99
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 179,00
monatlich
€ 5.370,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 10.740,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 6.265,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.
Stand: 28. Oktober 2019
Bild: Photosebia - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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