Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
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Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
Alter
Beihilfe pro Monat
ab Geburt
€ 132,30
ab 3 Jahren
€ 141,50
ab 10 Jahren
€ 164,20
ab 19 Jahren
€ 191,60
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 28. April 2024
Bild: H_Ko - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
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