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Ausfallsbonus II: Juli bis September 2021

Ausfallsbonus II: Juli bis September 2021

Der Ausfallsbonus II, eine Verlängerung des Ausfallsbonus, kann für den Zeitraum Juli bis September 2021 ab einem Umsatzausfall von mindestens 50% beantragt werden. Vergleichszeiträume sind jeweils die Kalendermonate Juli bis September 2019.

Neu im Vergleich zum Ausfallsbonus:
Die Höhe des Ausfallsbonus II beträgt branchenabhängig  10% – 40% vom Umsatzausfall. Kurzarbeitsbeihilfen sind in die Berechnung miteinzubeziehen. Wie bereits in anderen Förderinstrumenten (zB Fixkostenzuschuss) sind in die Richtlinie zum Ausfallsbonus II das Setzen schadensmindernder Maßnahmen sowie Beschränkungen hinsichtlich Gewinnausschüttungen eingeflossen.

Die Beantragung des Ausfallsbonus II hat jeweils bis zum 15. des viertfolgenden Kalendermonats zu erfolgen, so endet die Frist für zB Juli 2021 am 15. November 2021.

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