News

Reaktivierung und Verlängerung der Coronahilfen zum Schutz der Wirtschaft und Arbeitnehmer

Wiedereinführung von Steuerbegünstigungen trotz Kurz-, Telearbeit oder Quarantäne

  • Die steuerfreie Behandlung von Zulagen (z.B. für Erschwernis und Gefahr) sowie Zuschlägen (für Überstunden) bleibt trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor dem Lockdown weiter bestehen.
  • Weihnachtsgutscheine für Arbeitnehmer: Aufgrund der COVID-19-Krise können gewohnte Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern) oft nicht stattfinden. Der bestehende geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen in Höhe von 365 Euro jährlich pro Arbeitnehmer soll nicht verloren gehen. Daher können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Gutscheine bis maximal 365 Euro steuerfrei gewähren. Die Gutscheine müssen im Zeitraum November 2021 bis Jänner 2022 ausgegeben werden. Idealerweise wird der Fokus bei der Ausgabe und Einlösung der Gutscheine auf regionale Unternehmen gelegt.
  • Sportler/innen, Betreuer/innen und Schiedsrichter/innen profitieren trotz gesperrter Sportstätten im November und Dezember von der Steuerbefreiung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen.

Weitere Coronahilfen unter folgenden Link:

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021

teilen
teilen
drucken

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicken Sie hier, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]