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Wer zahlt das Gehalt bei längerer Krankheit weiter?

Auch im Krankenstand haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Entlohnung. Bei längeren Ausfallszeiten ist zu beachten, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber nur zeitlich beschränkt das Gehalt oder den Lohn während des Krankenstandes weiterzahlen muss. Nach Ablauf der jeweiligen Frist besteht der Fortzahlungsanspruch gegenüber der zuständigen Krankenversicherung, meistens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Für wie lange der Arbeitgeber das Entgelt im Krankenstand zu tragen hat, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab, wobei hier in der Regel keine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten erfolgt.

Dauer der BeschäftigungVolles EntgeltHalbes Entgelt
im ersten Jahr6 Wochen4 Wochen
vom 2. – 15. Jahr8 Wochen4 Wochen
vom 16. – 25. Jahr10 Wochen4 Wochen
ab dem 26. Jahr12 Wochen4 Wochen

Zusätzlich besteht pro Arbeitsunfall Anspruch auf je 8 Wochen (bzw. 10 Wochen nach 15 Arbeitsjahren) volle Entgeltfortzahlung innerhalb eines Arbeitsjahres.

Ist der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber voll ausgeschöpft, so wechselt dieser gänzlich an die ÖGK. Zahlt der Arbeitgeber nur mehr die Hälfte des Entgelts, so übernimmt die ÖGK die andere Hälfte. Freie Dienstnehmer haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und erhalten ab dem 4. Tag das Krankengeld direkt von der ÖGK. Auch Arbeitslose erhalten das Krankengeld von der ÖGK und zwar in Höhe der AMS-Leistung.

Das Krankengeld, sowohl das volle als auch das halbe, wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern nur auf Antrag. Der Antrag ist formlos bei der Krankenversicherung (in den meisten Fällen ÖGK) zu stellen.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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