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Registrierkasse – Prüfung Jahresbeleg 2023

Registrierkasse – Jahresbeleg 2023

Bei Verwendung einer Registrierkasse ist mit Ende des Kalenderjahres (auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren) ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) zu erstellen, zu prüfen und aufzubewahren.

Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend (lt. BMF-Info bis spätestens 15. Februar des Folgejahres) und kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.


Weiters laufend zu beachten
:

Zumindest vierteljährlich ist eine Sicherung des DEP (Datenerfassungsprotokoll) oder „Kassenjournal“ auf einem elektronischen, externen Medium unveränderbar vorzunehmen. Als Medium kommen beispielsweise schreibgeschützte CD/DVDs und Speicher externer Server in Frage. Jeder Sicherung unterliegt wiederum der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist!

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im neuen Jahr.

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