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Anspruchszinsen laufen ab 1. Oktober

Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen.

Dies ist insbesondere beachtenswert, da der Zinssatz für Anspruchszinsen 5,38 % (Stand August 2023) beträgt und somit deutlich höher ist als in den Vorjahren.

Die Festsetzung unterbleibt, wenn die Anspruchszinsen einen Betrag von € 50,00 nicht erreichen. Die Anspruchsverzinsung kann mit einer Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung bis 30.9.2023 vermieden werden.

Beispiel:

Die Nachzahlung im Einkommensteuerbescheid 2022 vom 1.2.2024 beträgt € 10.000,00. Wird keine Anzahlung geleistet, so wird das Finanzamt bei einem Zinssatz von 5,38 % (Stand August 2023) rund € 180,00 Anspruchszinsen vorschreiben.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in GrazLeibnitzPöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

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