News

Zurück aus dem Urlaub – Steuern an der Grenze?

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gilt grundsätzlich, dass Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Reisegepäck eingeführt werden können, ohne dass in Österreich Abgaben anfallen. Ausgenommen von dieser Regel sind z. B. neue Autos oder alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nicht dem Eigenbedarf dienen (Eigenbedarf wird angenommen, wenn bestimmte Richtmengen nicht überschritten werden – siehe Aufstellung).

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind u. a. außerhalb der EU erworbene Waren, die die angeführten Freimengen für Alkohol und Tabak überschreiten, oder andere Waren, die die Freigrenze von € 430,00 für Flugreisende oder € 300,00 für alle anderen Reisenden, zu deklarieren. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich dieser Schwellenwert generell auf € 150,00. Zudem sind auch weitere Bestimmungen zu beachten, wie z. B. reduzierte Freigrenzen im Grenzverkehr.

Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren:

 Aus der EUAus dem Drittland
Bier110 Liter16 Liter
Wein90 l / davon max. 60 l Schaumwein4 Liter (nicht schäumende Weine)
Spirituosen10 Liter 2)1 Liter 2) 3)
Zigaretten800/300 Stück 1)200 Stück 3) oder
Zigarillos400 Stück100 Stück 3) oder
Zigarren200 Stück50 Stück 3) oder
Rauchtabak1 kg250 g 3)

Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000,00 oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar.

Tipp: Dies ist nur eine unvollständige Übersicht über die wesentlichsten Regelungen. In der BMF-App sind im Menüpunkt „Freigrenzen und Freimengen“ detaillierte Informationen je Land, aus dem man einreist zu finden.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in GrazLeibnitzPöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

teilen
teilen
drucken

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicken Sie hier, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]