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3-Monatsfrist für die Abrechnung der Investitionsprämie beachten!

Die Förderrichtlinie zur COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmer legt fest, dass Förderungsnehmer verpflichtet sind, der aws spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen über den aws-Fördermanager vorzulegen.

Nur Abrechnungen die bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden unterliegen keiner Abrechnungsfrist. 

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer weist darauf hindass für Abrechnungen die ab 1.10.2021 eingereicht werden die 3-Monatsfrist unbedingt einzuhalten ist. Eine Investition, die z.B. im Juni 2021 oder früher in Betrieb genommen und bezahlt wurde, kann ab 1.10.2021 nicht mehr abgerechnet werden.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in GrazLeibnitzPöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

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