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Sachbezug für Dienstwohnungen: Neue Werte ab 2024 durch Erhöhung des Richtwertmietzinses

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetzes bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2023 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2024 maßgeblich:

BundeslandRichtwert pro m² Wohnflächenausmaß
Neu ab 1.4.2023
Für Sachbezugswerte ab 2024
gültig vom 1.4.2022 bis zum 31.3.2023
Für Sachbezugswerte 2023
Burgenland€ 6,09€ 5,61
Kärnten€ 7,81€ 7,20
Niederösterreich€ 6,85€ 6,31
Oberösterreich€ 7,23€ 6,66
Salzburg€ 9,22€ 8,50
Steiermark€ 9,21€ 8,49
Tirol€ 8,14€ 7,50
Vorarlberg€ 10,25€ 9,44
Wien€ 6,67€ 6,15

Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswertes – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in GrazLeibnitzPöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

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