News

Wie ändert sich die Zuständigkeit für die Prüfung lohnabhängiger Abgaben?

Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Finanzverwaltung durchgeführt. Die seit 1. Jänner 2020 geltende Regelung, diese Agenden als „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ (PLAB) nur bei der Finanzverwaltung anzusiedeln, wurde vom Verfassungsgerichtshof als nicht verfassungskonform eingestuft.

Die Österreichische Gesundheitskasse sowie die Finanz prüfen ab 1. Juli 2020 wieder Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohn- und Kommunalsteuer und sind dabei auch im Auftrag von Gemeinden tätig. Ein partnerschaftlich besetzter Prüfbeirat übernimmt die Gesamtsteuerung.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in GrazLeibnitzPöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

teilen
teilen
drucken

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicken Sie hier, um diesen Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]