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Wie änderte sich der Richtwertmietzins?

Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder verbilligt eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2019 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2020 maßgeblich:

BundeslandRichtwert neu (ab 1.4.2019)/m² NutzflächeRichtwert alt (seit 1.4.2017)/m² Nutzfläche
Burgenland€ 5,30€ 5,09
Kärnten€ 6,80€ 6,53
Niederösterreich€ 5,96€ 5,72
Oberösterreich€ 6,29€ 6,05
Salzburg€ 8,03€ 7,71
Steiermark€ 8,02€ 7,70
Tirol€ 7,09€ 6,81
Vorarlberg€ 8,92€ 8,57
Wien€ 5,81€ 5,58

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in GrazLeibnitzPöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

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