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Wird das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter nochmals verschoben?

Aktuell (Stand 15.6.2021) wird erwogen, das für 1.7.2021 vorgesehene Inkrafttreten der neu geregelten Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter nochmals zu verschieben. Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Die weitgehende Angleichung an die Kündigungsfristen und –termine für Angestellte soll demnach erst mit 1.10.2021 in Kraft treten und erstmals auf Kündigungen anwendbar sein, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen werden.

Wir berichten selbstverständlich ausführlich, sobald die Verschiebung beschlossen wurde.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als  Partner von Unternehmen und Privatpersonen. Wir begleiten Sie von unseren Standorten in GrazLeibnitzPöllau und Wien aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

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