



Wir begleiten Sie von unseren Standorten in Graz, Leibnitz, Pöllau, Wien und Werndorf aus professionell bei allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Mit Begeisterung und unkonventionellen Denkansätzen gelingt es uns im schnelllebigen Wirtschaftsleben Vorteile für unsere Kunden herauszuholen.
Das klingt interessant für Sie? Dann kontaktieren Sie uns!
Mit unserer Kompetenz und Erfahrung würden wir gerne auch zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg beitragen.
Ob Unternehmer oder Privatperson, Landwirt oder Freiberufler, Start-Up oder Beteiligter bei einer Übergabe – Ihnen allen bieten wir anspruchsvolle Beratungsleistungen.
Mehr als 45 Mitarbeiter betreuen Unternehmen und Institutionen jeder Rechtsform aus allen Wirtschaftszweigen auf nationaler und internationaler Ebene mit Wissen, das auf dem letzten Stand ist.
An den vielen langfristigen und vertrauensvollen Kundenbeziehungen messen wir die Qualität unserer Arbeit. Kommunikation auf Augenhöhe, individuelle, persönliche Beratung und effektive Lösungen, die Sie Ihren Zielen näherbringen, zeichnen uns aus.
Darüber hinaus können unsere Kunden von der fachlichen Spezialisierung unserer Berater profitieren, die ihnen rasch fundierte Antworten bei komplexen Fragen des Steuer- und Unternehmensrechts sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrechts garantieren.
In einer zunehmend vernetzten Geschäftsumgebung ist es entscheidend, Partner an Ihrer Seite zu haben, die nicht nur die lokalen Gesetze und Bestimmungen verstehen, sondern auch über eine internationale Perspektive verfügen. Genau das bietet Ihnen unser über die Jahre aufgebautes internationales Beraternetzwerk bestehend aus Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien.
Das ist unsere Kernkompetenz und das seit Jahrzehnten. Wir beraten in allen steuerlichen Angelegenheiten, vertreten Sie vor Abgaben- und Finanzbehörden und bei Finanzstrafverfahren. Ein vielfältiges Team aus erfahrenen Steuerberatern mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten trägt dafür Verantwortung.
Ihre Buchhaltung ist bei uns in guten Händen (digital oder analog). Das stellen unsere hochqualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter sicher. Sie erstellen individuelle, auf Ihre Anforderungen abgestimmte, Berichte und Auswertungen und führen sämtliche laufende Meldungen durch. Sie wissen jederzeit, wie es um Ihr Unternehmen steht.
Aufgrund der zunehmenden digitalen Vernetzung des Wirtschaftslebens nimmt die Bedeutung des internationales Steuer- und Sozialversicherungsrechts weiter zu. Betroffen sind beispielsweise Waren- und Leistungsströme über die Grenze, Fragen der länderübergreifenden Verrechnungspreisgestaltung, Umsatzsteuer-Compliance und internationaler Mitarbeitereinsatz.
Sind Ihre Zahlen unterm Strich rot oder schwarz? Was bedeutet das eigentlich für Ihr Unternehmen? Aus all den Zahlen ergibt sich aus der Rückschau ein klares Bild, das die Basis für Ihre Planung in der Zukunft darstellt. Wir machen es Ihnen verständlich und vermitteln es Ihnen in anschaulichen Worten.
In der Lohnabrechnung können kleine gesetzliche Änderungen große Auswirkungen haben. Wer Mitarbeiter beschäftigt, trägt enorme Verantwortung. Wir sorgen dafür, dass Sie sich beim Personal nicht verrechnen.
Wir analysieren und gehen ins Detail, finden Potenziale, optimieren Abläufe und legen Ihnen die Fakten auf den Tisch, die Sie für Ihre unternehmerischen Entscheidungen benötigen. Dabei verbinden wir das Know-how von Steuer- und Unternehmensberatung.
Das Verfahrensrecht stellt an alle – den „Einsteiger“ sowie an den „Experten“ – stets hohe Anforderungen. Wir als Experten stehen Ihnen in diesem Bereich mit unserem Fachwissen zur Verfügung und setzen uns für Ihr Recht ein.
Unter professioneller Beratung verstehen wir, dass Sie genau die Expertise bekommen, die Sie in Ihrem Fall benötigen. Auf Ihre konkreten Anforderungen abgestimmt, versteht Ihr Gegenüber Ihre Probleme und kennt die besten Lösungen.
Durch unseren allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellen wir Ihnen einen verständlich formuliertes Gutachten oder eine gutachtliche Stellungnahme. In einem gemeinsamen Gespräch wird das Gutachten oder die gutachtliche Stellungnahme analysiert.
Die begünstigte Besteuerung von Überstundenzuschlägen sollte mit 1.1.2026 wieder in den ursprünglichen gesetzlichen Rahmen rückgeführt werden. Aufgrund des medialen Drucks hat sich die Regierung jedoch buchstäblich in letzter Minute vor dem Jahreswechsel noch auf eine neue Freibetragshöhe für Überstundenzuschläge geeinigt. Entsprechend dieser sind ab 1.1.2026 nunmehr die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden (bisher 18 […]
Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 wurde unter anderem eine wesentliche Änderung im Bereich der Umsatzsteuer beschlossen, welche die Vermietung von sogenannten „Luxusimmobilien“ betrifft. Während die gewerbliche Vermietung von Grund und Boden grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit ist – sofern nicht zur Steuerpflicht optiert wurde – unterliegt die Vermietung von Immobilien für Wohnzwecke der Umsatzsteuer in […]
Verlustvorträge sind bei Körperschaften grundsätzlich unbeschränkt vortragsfähig. Um einen Missbrauch dieser Bestimmung zu vermeiden, sieht das Körperschaftsteuerrecht den Mantelkauftatbestand vor. Der Mantelkauftatbestand bewirkt den Untergang des Verlustverwertungsrechts, wenn die steuerrechtliche Identität einer Körperschaft basierend auf einer entgeltlichen Übertragung und einer damit einhergehenden wesentlichen Änderung der organisatorischen, wirtschaftlichen sowie der Gesellschafterstruktur nicht mehr gegeben ist. Dadurch […]
Wird Personal grenzüberschreitend für eine Arbeitgeberin bzw. für einen Arbeitgeber im ausländischen Homeoffice tätig, so stellt sich dabei die Frage, ob durch diese Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice eine ertragsteuerliche Betriebsstätte für den Arbeitgeber im Ausland begründet wird. Viele Staaten, wie auch Österreich, folgen diesbezüglich den Aussagen der OECD zur Auslegung des Betriebsstättenbegriffs. Am 19.11.2025 hat […]