Steigende Kontrollen durch Finanzpolizei, Sozialversicherung und Finanzverwaltung zeigen deutlich: Die Beauftragung eines Scheinunternehmens kann für Auftraggeber erhebliche finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen haben. Besonders betroffen sind die Bauwirtschaft, Baunebengewerbe, Reinigungsunternehmen, Transportbetriebe sowie andere personalintensive Branchen.
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ausschließlich die Scheinfirma selbst belangt wird. Tatsächlich kann jedoch auch der Auftraggeber mit empfindlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Diese reichen von der Versagung des Vorsteuerabzugs über die Aberkennung von Betriebsausgaben bis hin zu Haftungen für Arbeitnehmerentgelte und finanzstrafrechtlichen Risiken.
Was sind Scheinunternehmen?
Nach dem österreichischen Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) sind Scheinunternehmen Unternehmen, die vorrangig darauf ausgerichtet sind,
Lohnabgaben oder Sozialversicherungsbeiträge zu verkürzen,
Sozialleistungen durch fingierte Beschäftigungsverhältnisse zu erschleichen oder
Rechnungen und Belege zu erstellen, weiterzugeben oder zu verwenden, die Geschäftsvorgänge vortäuschen oder deren wahren wirtschaftlichen Gehalt verschleiern.
In der Praxis verfügen solche Unternehmen häufig über keine ausreichende betriebliche Infrastruktur, treten nur kurzfristig am Markt auf und dienen oftmals als „Rechnungsdrehscheibe“ oder zur Verschleierung der tatsächlichen Leistungserbringer. Nicht selten werden Rechnungen gelegt, obwohl die tatsächlichen Leistungen von anderen Personen oder Unternehmen erbracht wurden.
Typische Merkmale sind:
- Geschäftsführer oder Verantwortliche sind schwer erreichbar.
- Das Unternehmen ist an der angegebenen Adresse nicht auffindbar.
- Es fehlen Mitarbeiter, Maschinen oder Geschäftsräumlichkeiten.
- Rechnungen werden gelegt, obwohl keine nachvollziehbaren Leistungen vorhanden sind.
- Das Unternehmen wurde erst vor kurzer Zeit gegründet.
- Es existieren kaum Referenzen oder ein professioneller Marktauftritt.
Welche Konsequenzen drohen Auftraggebern?
Haftung für Arbeitnehmerentgelte
Nach § 9 SBBG kann ein Auftraggeber für offene Entgeltansprüche der Arbeitnehmer eines Scheinunternehmens haften, wenn er wusste oder wissen musste, dass es sich um ein Scheinunternehmen handelt. Die Haftung kann sich unter Umständen sogar auf weitere Unternehmen innerhalb einer Subunternehmerkette erstrecken.
Verlust von Betriebsausgaben
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann die Finanzverwaltung die Benennung des tatsächlichen Leistungserbringers verlangen. Kann dieser nicht nachgewiesen werden, droht die Nichtanerkennung der Aufwendungen als Betriebsausgaben, selbst wenn die Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
Verlust des Vorsteuerabzugs
Besonders schmerzhaft können die umsatzsteuerlichen Folgen sein. Wird nachgewiesen, dass ein Unternehmer von einer Betrugskonstruktion wusste oder hätte wissen müssen, kann der Vorsteuerabzug versagt werden. Die Folge sind oftmals erhebliche Steuernachzahlungen samt Zinsen.
Finanzstrafrechtliche Risiken nach § 51b FinStrG
Mit den jüngsten Verschärfungen im Bereich der Betrugsbekämpfung wurde auch das Finanzstrafrecht erweitert. Der neue § 51b FinStrG erfasst insbesondere die Ausstellung, Beschaffung, Weitergabe oder Verwendung von verfälschten oder unrichtigen Belegen, die dazu dienen, Geschäftsvorfälle vorzutäuschen oder deren tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt zu verschleiern. Damit wird Steuerbetrug bereits im Vorbereitungsstadium bekämpft und nicht erst dann, wenn tatsächlich eine Steuerverkürzung eingetreten ist.
Für Auftraggeber bedeutet dies: Wer Rechnungen verwendet, bei denen er wusste oder aufgrund der Umstände hätte erkennen müssen, dass diese Teil einer Scheinunternehmerkonstruktion sind, riskiert nicht nur steuerliche Nachteile, sondern auch finanzstrafrechtliche Ermittlungen. Der Tatbestand kann mit Geldstrafen von bis zu EUR 100.000 geahndet werden. Darüber hinaus können finanzstrafrechtliche Untersuchungen erhebliche Belastungen für das Unternehmen verursachen, etwa durch umfangreiche Prüfungen, Beschlagnahmen von Unterlagen oder langwierige Rechtsmittelverfahren.
Aufwendige Prüfungen und Reputationsschäden
Geschäftsbeziehungen zu Scheinunternehmen führen regelmäßig zu umfangreichen Prüfungen durch Finanzamt, Finanzpolizei und Sozialversicherungsträger. Der damit verbundene Zeitaufwand und die Belastung für das Unternehmen werden häufig unterschätzt.
Die BMF-Liste allein reicht nicht aus
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, anzunehmen, dass eine Prüfung der BMF-Scheinunternehmerliste ausreichend sei.
Tatsächlich sollte die Prüfung nicht mit einem negativen Treffer in der Liste enden. Ein Unternehmen kann heute völlig unauffällig erscheinen und erst Monate oder sogar Jahre später von den Behörden als Scheinunternehmen eingestuft werden. Die Feststellung erfolgt häufig erst nach umfangreichen Ermittlungen und kann sich auf Zeiträume beziehen, die bereits in der Vergangenheit liegen.
Gerade deshalb ist die Dokumentation der eigenen Sorgfaltspflichten von entscheidender Bedeutung. Kann ein Auftraggeber später nachweisen, dass er vor der Auftragserteilung sämtliche zumutbaren Prüfungen durchgeführt hat, verbessert dies seine Position erheblich. Umgekehrt wird ein Unternehmer Schwierigkeiten haben, seine Gutgläubigkeit zu belegen, wenn außer einer einmaligen Prüfung der Scheinunternehmerliste keinerlei Kontrollmaßnahmen gesetzt wurden.
Die BMF-Liste ist daher ein wichtiger erster Schritt, ersetzt aber keinesfalls die weiteren Prüfungen eines sorgfältigen Unternehmers.
So schützen Sie Ihr Unternehmen
Vor der Beauftragung neuer Geschäftspartner sollte ein Mindestmaß an Dokumentation und Prüfung selbstverständlich sein.
Unsere Checkliste für die Praxis
✅ BMF-Scheinunternehmerliste prüfen
Prüfen Sie, ob das Unternehmen bereits als rechtskräftig festgestelltes Scheinunternehmen veröffentlicht wurde.
✅ Firmenbuchauszug einholen
Wer sind die Geschäftsführer? Seit wann besteht das Unternehmen? Gibt es häufige Änderungen bei den Organen oder Gesellschaftern?
✅ Gewerbeberechtigung kontrollieren
Verfügt das Unternehmen tatsächlich über die erforderlichen Gewerbeberechtigungen?
✅ UID-Nummer überprüfen
Die Gültigkeit der UID-Nummer sollte insbesondere bei neuen Geschäftspartnern dokumentiert werden.
✅ HFU-Liste kontrollieren
Insbesondere bei Bau- und Reinigungsleistungen sollte geprüft werden, ob das Unternehmen in der Liste haftungsfreistellender Unternehmen (HFU-Liste) eingetragen ist.
✅ Geschäftsanschrift und Unternehmensstruktur plausibilisieren
Sind Büroräumlichkeiten, Personal und Betriebsmittel nachvollziehbar vorhanden?
✅ Ansprechpartner dokumentieren
Bewahren Sie Ausweiskopien, Kontaktdaten und Informationen über die handelnden Personen auf.
✅ Leistungserbringung nachweisen
Sichern Sie Bautagesberichte, Leistungsnachweise, Fotodokumentationen, Anwesenheitslisten und Korrespondenz. Diese Unterlagen können später entscheidend sein.
✅ Preisplausibilität hinterfragen
Außergewöhnlich niedrige Preise sind oft ein erstes Warnsignal und sollten immer kritisch hinterfragt werden.
Fazit
Die Zusammenarbeit mit Scheinunternehmen stellt eines der größten steuerlichen, haftungsrechtlichen und mittlerweile auch finanzstrafrechtlichen Risiken bei der Vergabe von Aufträgen dar. Die österreichischen Behörden verfolgen Sozialbetrug und missbräuchliche Subunternehmerkonstruktionen mit zunehmender Intensität.
Besonders wichtig ist dabei die Erkenntnis, dass eine bloße Prüfung der BMF-Scheinunternehmerliste nicht ausreichend ist. Unternehmen können erst nachträglich und teilweise für bereits vergangene Zeiträume als Scheinunternehmen festgestellt werden. Daher sollten sämtliche Prüfschritte dokumentiert werden, auch wenn der Geschäftspartner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht auf der Liste aufscheint.
Vertrauen ist gut, dokumentierte Kontrolle ist besser. Wer seine Geschäftspartner sorgfältig auswählt und die wesentlichen Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert, reduziert das Risiko von Steuernachzahlungen, Haftungen, finanzstrafrechtlichen Konsequenzen und langwierigen Verfahren erheblich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung von Geschäftspartnern, der Analyse bestehender Subunternehmerstrukturen sowie bei der Einrichtung praxistauglicher Kontroll- und Dokumentationsprozesse.